Schutzkonzept ab 1. November 2020
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SCHUTZKONZEPT FÜR DAS GASTGEWERBE UNTER COVID-19
Auch die Villa Schaad hält sich voll und ganz an das Schutzkonzept von GASTROSUISSE welches von den Branchenverbänden erstellt wurde unter den Vorgaben von Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärswesen (BLV) Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
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Das Schutzkonzept der Villa Schaad sieht vor:
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Alle Personen im Betrieb reinigen sich regelmässig die Hände.
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Tragen einer Gesichtsmaske in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben ab dem 12 Lebensjahr.
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Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden.
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Mitarbeitende und andere Personen halten 1,5 Meter Abstand zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 1,5 Meter sollen die Mitarbeitenden durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert sein.
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Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen
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Kranke im Betrieb nach Hause schicken und anweisen, die Isolation gemäss BAG zu befolgen.
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Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten
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Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen und Einbezug der Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Massnahmen.
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Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen
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Kontaktdaten der Gäste werden durch den Mieter der Villa erhoben.
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Die Villa schliesst jeweils um 23 Uhr
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Da sich in der Villa Schaad immer nur eine "sich bekannte Gästegruppe" aufhaltet, entfällt das Auseinanderhalten unterschiedlicher Gästegruppen.
Diese Regeln gelten ab 1. November 2020 bis auf Weiteres.